FAQs zur DGUV V3 Prüfung
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um DGUV V3 Prüfung.
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Bieten Sie auch Wartungsverträge für regelmäßige Prüfungen an?
Ja. Auf Wunsch vereinbaren wir mit Ihnen einen Wartungsvertrag, der alle wiederkehrenden Prüfungen zu einem festen Termin und zu vereinbarten Konditionen beinhaltet. So müssen Sie sich um Prüffristen und Terminplanung keine Gedanken mehr machen – wir kümmern uns darum.
Gilt die Prüfpflicht auch für Ladesäulen und Wallboxen im Betrieb?
Ja. Ladesäulen und Wallboxen sind ortsfeste elektrische Anlagen und unterliegen damit der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Aufgrund ihrer Exposition gegenüber Witterungseinflüssen und mechanischer Beanspruchung gilt für sie eine Prüffrist von 12 Monaten.
Ist die DGUV V3 Prüfung wirklich Pflicht?
Ja, die Prüfpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt für alle Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland, die elektrische Arbeitsmittel einsetzen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße. Vom Einzelunternehmer im Büro bis zum großen Produktionsbetrieb: Sobald elektrische Geräte oder Anlagen im Betrieb genutzt werden, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, haftet im Schadensfall persönlich und muss im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen. Darüber hinaus können bei Arbeitsunfällen strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung folgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Prüfpflichten nicht eingehalten wurden.
Können Prüfungen auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten stattfinden?
Ja. Auf Wunsch führen wir Prüfungen auch in Randzeiten oder außerhalb der regulären Geschäftszeiten durch – zum Beispiel früh morgens, abends oder am Wochenende. So lassen sich Unterbrechungen des laufenden Betriebs auf ein Minimum reduzieren.
Können wir die Dokumentation auch digital erhalten?
Ja. Wir stellen Ihnen alle Prüfunterlagen als strukturierte PDF-Dokumente digital zur Verfügung. Die digitalen Unterlagen sind übersichtlich aufgebaut, einfach zu archivieren und können im Bedarfsfall schnell an Behörden oder Versicherungen weitergeleitet werden.
Muss der Betrieb während der Prüfung stillstehen?
In den meisten Fällen nicht. Wir planen den Prüfablauf so, dass er so wenig wie möglich in den laufenden Betrieb eingreift. Je nach Umfang der Prüfung und den örtlichen Gegebenheiten kann es jedoch erforderlich sein, einzelne Geräte kurzzeitig vom Netz zu nehmen oder bestimmte Bereiche für die Dauer der Messung kurz zu unterbrechen. Dies stimmen wir vorab gemeinsam mit Ihnen ab.
Müssen auch neue Geräte geprüft werden, bevor sie in Betrieb genommen werden?
Ja. Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen elektrischen Geräts oder einer neuen Anlage ist eine Erstprüfung vorgeschrieben – unabhängig davon, ob das Betriebsmittel fabrikneu oder gebraucht ist. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Gerät von Anfang an in einem einwandfreien und sicheren Zustand betrieben wird.
Sind die Prüfprotokolle bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft anerkannt?
Ja. Unsere Prüfprotokolle enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und sind als vollständiger Nachweis der erfüllten Prüfpflicht gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherungen anerkannt.
Was ist der Unterschied zwischen DGUV V3 und BGV A3?
BGV A3 ist die ältere Bezeichnung derselben Vorschrift. Im Zuge der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks wurde sie in DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sind dabei weitgehend identisch geblieben. In der Praxis werden beide Bezeichnungen nach wie vor verwendet und meinen dasselbe.
Was müssen wir vor dem Prüftermin vorbereiten?
Im Idealfall stellen Sie sicher, dass alle zu prüfenden Geräte und Anlagen zum Prüftermin zugänglich sind. Eine vorhandene Inventarliste der Betriebsmittel erleichtert die Prüfung zusätzlich – ist aber keine Voraussetzung. Wir unterstützen Sie auf Wunsch bei der Erstellung einer vollständigen Inventarliste im Vorfeld des Termins.
Was passiert, wenn bei der Prüfung Mängel festgestellt werden?
Geräte oder Anlagen mit festgestellten Mängeln werden entsprechend gekennzeichnet und dürfen bis zur Behebung des Mangels nicht weiter betrieben werden, sofern von ihnen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht. Auf Wunsch werden alle Mängel in einer detaillierten Mängelliste dokumentiert, die konkrete Handlungsempfehlungen zur Behebung enthält. Nach erfolgter Reparatur oder Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.
Was passiert, wenn eine Prüffrist überschritten wird?
Eine überschrittene Prüffrist stellt eine Verletzung der gesetzlichen Prüfpflicht dar. Im Schadensfall kann dies zu Haftungsansprüchen, Bußgeldern und dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Wir empfehlen, anstehende Prüftermine frühzeitig einzuplanen und bei Bedarf einen Wartungsvertrag zu vereinbaren, der eine automatische Erinnerung an fällige Prüfungen beinhaltet.
Was steht in der Mängelliste und was müssen wir danach tun?
Eine Mängelliste erstellen wir auf Wunsch. Diese enthält für jeden festgestellten Mangel eine genaue Beschreibung, die Bewertung der Dringlichkeit sowie eine konkrete Handlungsempfehlung zur Behebung. Betriebsmittel mit sofortigem Handlungsbedarf werden zusätzlich mit einer roten Prüfplakette gekennzeichnet. Nach der Behebung des Mangels ist eine Nachprüfung erforderlich, bevor das Betriebsmittel wieder freigegeben werden kann.
Welche Angaben werden für ein Angebot benötigt?
Für eine schnelle Angebotserstellung benötigen wir folgende Angaben: Art und Größe des Betriebs, ungefähre Anzahl der zu prüfenden Geräte und Anlagen, Standort des Betriebs sowie den gewünschten Prüfzeitraum. Je genauer Ihre Angaben, desto präziser können wir ein passendes Angebot erstellen.
Welche Unterlagen erhalten wir nach der Prüfung?
Nach der Prüfung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Messwerten und Prüfergebnissen, eine Mängelliste mit Handlungsempfehlungen (auf Wunsch) sowie Prüfplaketten für alle geprüften Betriebsmittel. Wir stellen alle Unterlagen zusätzlich digital als strukturierte PDF-Dokumente zur Verfügung.
Wer legt die Prüffristen fest?
Die Prüffristen werden auf Basis der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung festgelegt, die der Arbeitgeber für seinen Betrieb erstellen muss. Als Orientierung dienen die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Fehlerquote der vorangegangenen Prüfung – eine niedrige Quote kann eine Verlängerung der Frist rechtfertigen, eine hohe Quote erfordert eine Verkürzung.
Werden alle elektrischen Geräte im Betrieb geprüft oder nur bestimmte?
Grundsätzlich müssen alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die im Betrieb eingesetzt werden. Dazu gehören ortsveränderliche Geräte wie Laptops, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel und elektrische Werkzeuge ebenso wie ortsfeste Anlagen wie Unterverteilungen, Steckdosen und fest installierte Maschinen. Ausnahmen gelten nur in wenigen Sonderfällen, die vorab gemeinsam geklärt werden.
Werden auch ortsfeste Anlagen geprüft?
Ja. Neben ortsveränderlichen Geräten müssen auch ortsfeste elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden. Dazu zählen Unterverteilungen, Sicherungskästen, Steckdosen, fest installierte Beleuchtungsanlagen sowie komplexere Anlagen wie Schaltschränke, Steuerungsanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
Werden die Prüffristen für alle Geräte einheitlich festgelegt?
Nein. Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und der Umgebung, in der es betrieben wird. Ein Laptop im Büro wird seltener geprüft als ein Winkelschleifer in der Werkstatt. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die passenden Prüffristen für alle Betriebsmittel in Ihrem Betrieb.
Wie kann ich Sie kontaktieren?
Sie können uns telefonisch (+49 155 660 234 29 – dort sind wir 24/7 erreichbar), per Mail (info@e-check.nrw) oder über unser Kontaktformular auf diese Webseite (Kontakt ) erreichen. Egal welchen Weg Sie bevorzugen, wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Wie lange dauert eine DGUV V3 Prüfung?
Die Dauer der Prüfung hängt maßgeblich von der Anzahl der zu prüfenden Geräte und Anlagen sowie von den örtlichen Gegebenheiten ab. Als grobe Orientierung gilt: Ein erfahrener Prüfer schafft unter normalen Bedingungen zwischen 15 und 20 ortsveränderliche Geräte pro Stunde. Für eine genaue Zeitplanung stimmen wir den Umfang vorab gemeinsam mit Ihnen ab.
Wie lange müssen Prüfprotokolle aufbewahrt werden?
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, alle Prüfunterlagen dauerhaft zu archivieren – insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche oder Betriebsprüfungen, bei denen auch ältere Nachweise verlangt werden können.
Wie läuft die Anfrage ab?
Die Anfrage ist unkompliziert. Teilen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch mit, um welche Art von Betrieb es sich handelt, wie viele Geräte oder Anlagen geprüft werden sollen und in welchem Zeitraum die Prüfung stattfinden soll. Wir melden uns zeitnah mit einem konkreten Angebot.
Wie läuft ein Vor-Ort-Termin ab?
Ein Vor-Ort-Termin gliedert sich in fünf Schritte: Zunächst erfolgt die Vorbereitung und Erfassung aller zu prüfenden Betriebsmittel. Anschließend werden Sichtprüfung, Messprüfung und Funktionsprüfung durchgeführt. Den Abschluss bildet die vollständige Dokumentation mit Prüfprotokoll, Mängelliste (auf Wunsch) und Kennzeichnung aller geprüften Geräte mit Prüfplaketten.
Wie oft muss geprüft werden?
Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels und den jeweiligen Einsatzbedingungen. Als Richtwerte gelten:
| Bereich | Betriebsmittel | Prüffrist |
|---|---|---|
| Büros und Verwaltungen | Ortsveränderlich | spätestens alle 24 Monate |
| Werkstätten und Produktion | Ortsveränderlich | spätestens alle 12 Monate |
| Baustellen | Ortsveränderlich | spätestens alle 3 bis 6 Monate |
| Feuchträume und Risikobereiche | Ortsveränderlich | spätestens alle 6 bis 12 Monate |
| Standardbetriebe | Ortsfeste Anlagen | spätestens alle 48 Monate |
| Ladeinfrastruktur / E-Mobilität | Ortsfeste Anlagen | spätestens alle 12 Monate |