Prüfprotokoll
mit allen geprüften Geräten und Anlagen, Messwerten und abschließender Bewertung

Vollständige Prüfprotokolle, Mängellisten und Prüfplaketten – rechtssicher, strukturiert und jederzeit verfügbar.
Eine ordnungsgemäß durchgeführte DGUV V3 Prüfung endet nicht mit dem letzten Messvorgang – sie endet mit einer vollständigen und rechtssicheren Dokumentation. Denn erst durch die lückenlose Aufzeichnung aller Prüfschritte, Messwerte und Ergebnisse wird die Prüfung zum belastbaren Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherungen. Eine Prüfung ohne vollständige Dokumentation ist im rechtlichen Sinne keine Prüfung – sie hinterlässt keine verwertbaren Nachweise und schützt weder den Betrieb noch die Unternehmensleitung im Schadensfall.
Viele Unternehmen unterschätzen die Bedeutung einer sauberen Prüfdokumentation – solange alles reibungslos läuft, gerät sie schnell in den Hintergrund. Doch genau dann, wenn es darauf ankommt – bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft, einem Versicherungsschaden oder einem Arbeitsunfall – entscheidet die Qualität der vorliegenden Unterlagen darüber, ob ein Unternehmen nachweisen kann, dass es seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist. Wir legen deshalb bei jedem Prüfauftrag denselben Maßstab an die Dokumentation an wie an die Prüfung selbst – gründlich, vollständig und ohne Abstriche.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns folgende Unterlagen:
mit allen geprüften Geräten und Anlagen, Messwerten und abschließender Bewertung
mit detaillierter Beschreibung aller festgestellten Mängel und konkreten Handlungsempfehlungen
an allen geprüften Betriebsmitteln mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin
als strukturierte PDF-Dokumente zur einfachen Archivierung
Alle Unterlagen sind so aufgebaut, dass sie im Bedarfsfall ohne zusätzliche Erklärung vorgelegt werden können – übersichtlich, vollständig und sofort verwendbar. Sie erhalten die Dokumentation zeitnah nach Abschluss der Prüfung digital, sodass die Unterlagen strukturiert und ohne Verzögerung archiviert und bei Bedarf weitergeleitet werden können.
Das Prüfprotokoll ist das zentrale Dokument jeder DGUV V3 Prüfung. Es hält alle relevanten Informationen zur durchgeführten Prüfung fest und bildet die Grundlage für den rechtssicheren Nachweis der erfüllten Prüfpflicht. Ein vollständiges Prüfprotokoll enthält folgende Bestandteile:
Jedes geprüfte Betriebsmittel wird im Prüfprotokoll eindeutig erfasst und zugeordnet. Dazu gehören (soweit bekannt):
Diese Angaben stellen sicher, dass jedes Prüfergebnis eindeutig einem bestimmten Betriebsmittel zugeordnet werden kann – auch Jahre nach der Prüfung.

Das Protokoll dokumentiert den genauen Zeitpunkt der Prüfung sowie den vollständigen Umfang der durchgeführten Prüfschritte. Festgehalten werden:
Der messtechnische Teil des Protokolls dokumentiert alle ermittelten elektrischen Kenngrößen und stellt sie den zulässigen Grenzwerten gegenüber. Erfasst werden:
Die tabellarische Darstellung der Messwerte ermöglicht eine schnelle Übersicht und erleichtert den Vergleich mit früheren Prüfergebnissen.
Alle im Rahmen der Prüfung festgestellten Mängel werden im Protokoll detailliert beschrieben. Auf Wunsch werden diese in einer separaten Mängelliste aufgeführt und bewertet. Dabei wird unterschieden zwischen:
Diese Klassifizierung gibt Ihnen eine klare Grundlage für die Priorisierung notwendiger Maßnahmen.
Abschließend enthält das Protokoll u.a. die Angaben zur prüfenden Person sowie die formale Freigabe des Dokuments:
Unternehmen und Kontaktdaten
Name des Prüfers
Datum der Protokollerstellung
Unterschrift des Prüfers
Diese Angaben sind für die rechtliche Gültigkeit des Prüfprotokolls unerlässlich und belegen, dass die Prüfung durch eine qualifizierte Fachkraft durchgeführt wurde.
Sollten während der Prüfung Mängel festgestellt werden, erhalten Sie auf wunsch eine separate, detaillierte Übersicht. Diese dient als Grundlage für die Instandsetzung und den Nachweis der Fehlerbehebung.

Fotodokumentation kritischer Mängel zur besseren Identifikation.
Konkrete Benennung der defekten Komponente und des Fehlers.
Fristsetzung basierend auf der Gefährdungsbeurteilung.
Hinweis auf erforderliche Nachprüfung nach erfolgter Instandsetzung
Jedes geprüfte Betriebsmittel erhält nach der Prüfung eine gut sichtbare Prüfplakette. Diese Kennzeichnung dient im Betriebsalltag als schnelle visuelle Kontrolle und zeigt auf einen Blick, ob ein Gerät oder eine Anlage geprüft ist und wann die nächste Prüfung fällig wird.
Die Farbe der Prüfplakette gibt dabei schnell Auskunft über den Prüfstatus des Betriebsmittels:
Die Kennzeichnung mit Prüfplaketten ist nicht nur eine praktische Orientierungshilfe im Alltag, sondern auch ein sichtbarer Nachweis gegenüber Mitarbeitern, Berufsgenossenschaft und Behörden, dass die Prüfpflichten im Betrieb ernst genommen werden.


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Sie möchten die DGUV V3 Prüfung für Ihr Unternehmen beauftragen und dabei auf eine vollständige und rechtssichere Dokumentation Wert legen? Teilen Sie uns kurz mit, um welche Art von Betrieb es sich handelt und wie viele Geräte oder Anlagen geprüft werden sollen – wir melden uns zeitnah mit einem Angebot.
Prüfprotokolle und zugehörige Unterlagen müssen so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall jederzeit vorgelegt werden können. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass die Dokumentation mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden muss. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, alle Prüfunterlagen dauerhaft zu archivieren, da sie die wichtigsten Entlastungsbeweise im Schadenfall sind.
Nachweis gegenüber Berufsgenossenschaften und Versicherungen zur Einhaltung der Sorgfaltspflicht.
Häufig ist der Nachweis erforderlich, dass die betroffenen Betriebsmittel ordnungsgemäß geprüft waren.
Lückenlose Nachverfolgung der Gerätesicherheit über den gesamten Lebenszyklus.
Einordnung in die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (mind. bis zur nächsten Prüfung).
Wirstellen Ihnen alle Prüfunterlagen grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung. Die digitale Bereitstellung bietet gegenüber der rein papierbasierten Dokumentation eine Reihe praktischer Vorteile:
Schneller Zugriff: Digitale Dokumente sind jederzeit und von überall abrufbar – ohne langes Suchen in Papierordnern
Einfache Archivierung: PDF-Dokumente lassen sich strukturiert ablegen und per Suchfunktion schnell wiederfinden
Sichere Aufbewahrung: Digitale Dokumente gehen nicht verloren und können einfach gesichert und gesichert aufbewahrt werden
Unkomplizierte Weitergabe: Im Bedarfsfall können Prüfprotokolle schnell und einfach an Berufsgenossenschaft, Behörden oder Versicherungen weitergeleitet werden
Die digitalen Unterlagen werden Ihnen als strukturierte PDF-Dokumente bereitgestellt – übersichtlich aufgebaut, vollständig und sofort verwendbar.
Antworten auf einige grundlegende Fragen zuDokumentation. Auf unserer FAQ-Seite finden Sie noch weitere Antworten rund um die DGUV V3 Prüfung.
Eine Mängelliste erstellen wir auf Wunsch. Diese enthält für jeden festgestellten Mangel eine genaue Beschreibung, die Bewertung der Dringlichkeit sowie eine konkrete Handlungsempfehlung zur Behebung. Betriebsmittel mit sofortigem Handlungsbedarf werden zusätzlich mit einer roten Prüfplakette gekennzeichnet. Nach der Behebung des Mangels ist eine Nachprüfung erforderlich, bevor das Betriebsmittel wieder freigegeben werden kann.
Ja. Wir stellen Ihnen alle Prüfunterlagen als strukturierte PDF-Dokumente digital zur Verfügung. Die digitalen Unterlagen sind übersichtlich aufgebaut, einfach zu archivieren und können im Bedarfsfall schnell an Behörden oder Versicherungen weitergeleitet werden.
Ja. Unsere Prüfprotokolle enthalten alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben und sind als vollständiger Nachweis der erfüllten Prüfpflicht gegenüber Berufsgenossenschaft, Behörden und Versicherungen anerkannt.
Nach der Prüfung erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen Messwerten und Prüfergebnissen, eine Mängelliste mit Handlungsempfehlungen (auf Wunsch) sowie Prüfplaketten für alle geprüften Betriebsmittel. Wir stellen alle Unterlagen zusätzlich digital als strukturierte PDF-Dokumente zur Verfügung.
Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, alle Prüfunterlagen dauerhaft zu archivieren – insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche oder Betriebsprüfungen, bei denen auch ältere Nachweise verlangt werden können.