e-check.nrw – Ein Elektriker mit einem Prüfgeräz und einem Prüfprotokoll in den Händen befindet sich in einem Geschäftsgebäude.

Prüfbereiche der DGUV V3 Prüfung

Ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Anlagen und branchenspezifische Prüfumfänge – alles aus einer Hand.

Welche elektrischen Betriebsmittel und Anlagen wir prüfen

Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet grundsätzlich zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln und ortsfesten elektrischen Anlagen. Beide Kategorien unterliegen der Prüfpflicht – unterscheiden sich jedoch in Prüfumfang, Prüfmethode und den geltenden Prüffristen.

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind alle Geräte, die im Betriebsalltag regelmäßig bewegt, umgesteckt oder transportiert werden. Sie sind durch den häufigen Gebrauch einer höheren mechanischen Beanspruchung ausgesetzt und müssen entsprechend regelmäßiger geprüft werden. Ortsfeste Anlagen hingegen sind dauerhaft installierte elektrische Einrichtungen, die zwar seltener geprüft werden müssen, im Schadensfall aber ein erhebliches Risiko darstellen können.

Wir prüfen beide Kategorien vollständig – abgestimmt auf die jeweiligen Gegebenheiten in Ihrem Betrieb und die geltenden Vorgaben der DGUV Vorschrift 3.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Betriebsalltag allgegenwärtig. Sie werden täglich genutzt, häufig umgesteckt und von einem Ort zum anderen bewegt – und genau das macht sie anfälliger für Verschleiß, Beschädigungen und Isolationsfehler. Die regelmäßige Prüfung dieser Gerätegruppe ist daher besonders wichtig und in den meisten Betrieben mit den kürzesten Prüffristen verbunden.

Bürogeräte und IT-Arbeitsplätze

In Büros und Verwaltungsbereichen befinden sich zahlreiche elektrische Arbeitsmittel, die täglich in Betrieb sind. Viele davon werden kaum beachtet – dabei können auch scheinbar unauffällige Geräte wie Ladekabel oder Steckernetzteile im Laufe der Zeit Mängel entwickeln, die ohne regelmäßige Prüfung unentdeckt bleiben. Zu den typischen Prüfobjekten in diesem Bereich zählen:

  • Desktop-PCs, Laptops und Monitore
  • Drucker, Scanner und Kopierer
  • Telefone, Headsets und Ladegeräte
  • Kaffeemaschinen, Wasserkocher und Kühlschränke in Pausenräumen
  • Steckernetzteile, USB-Hubs und weitere IT-Peripheriegeräte
  • Tisch- und Stehlampen sowie weitere Beleuchtungsmittel am Arbeitsplatz
e-check.nrw – Ein Büroarbeitsplatz mit Laptop Bildschirm und Drucker.

Werkzeuge und Maschinen

Elektrische Handwerkzeuge und tragbare Maschinen sind in Werkstätten, Produktionsbetrieben und auf Baustellen besonders hoher Beanspruchung ausgesetzt. Stöße, Vibrationen, Staub und Feuchtigkeit können die Isolierung und das Gehäuse beschädigen – oft ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Entsprechend kurz sind die vorgeschriebenen Prüffristen in diesen Bereichen. Geprüft werden unter anderem:

  • Bohrmaschinen, Schlagbohrer und Bohrhammer
  • Winkelschleifer, Kreissägen und Stichsägen
  • Schleifmaschinen, Hobel und Fräsen
  • Schweißgeräte und Lötkolben
  • Elektrische Heißluftgebläse und Wärmekanonen
  • Tragbare Kompressoren und weitere elektrisch betriebene Maschinen
e-check.nrw – mehre elektrische Arbeitsgeräte wie Elektro-Schrauber, Stichsäge, Schwingschleifer.

Kabeltrommeln, Verlängerungen und Mehrfachsteckdosen

Kabeltrommeln, Verlängerungskabel und Mehrfachsteckdosen gehören zu den am häufigsten übersehenen Prüfobjekten – dabei sind sie in vielen Betrieben täglich im Einsatz und besonders anfällig für mechanische Beschädigungen. Knicke, Quetschungen und beschädigte Stecker sind typische Mängel, die bei der Prüfung regelmäßig festgestellt werden. Geprüft werden:

  • Kabeltrommeln in aufgerolltem und abgerolltem Zustand
  • Verlängerungskabel aller Längen und Querschnitte
  • Mehrfachsteckdosen und Steckdosenleisten
  • Adapterstecker und Zwischenstecker
  • Mobile Stromverteiler und Baustromverteiler
e-check.nrw – Eine Kabeltronnel, eine Mehrfachsteckdose und ein Verlängerungskabel.

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Bereit für Ihre nächste DGUV V3 Prüfung?

Teilen Sie uns kurz mit, um welche Art von Betrieb es sich handelt und wie viele Geräte oder Anlagen geprüft werden sollen – wir melden uns zeitnah bei Ihnen.

Ortsfeste elektrische Anlagen

Ortsfeste elektrische Anlagen sind dauerhaft in das Gebäude oder die Betriebsinfrastruktur integriert. Sie werden im Alltag selten wahrgenommen – solange alles funktioniert. Mängel an ortsfesten Anlagen bleiben daher häufig lange unentdeckt und können im Schadensfall schwerwiegende Folgen haben. Die DGUV Vorschrift 3 schreibt auch für diese Anlagen regelmäßige Prüfungen vor, die in der Regel alle vier Jahre, in Risikobereichen jährlich durchgeführt werden müssen.

Maschinen

Neben Standardgeräten und -anlagen umfasst die DGUV V3 Prüfung auch komplexere elektrische Einrichtungen. Der genaue Prüfumfang wird vorab gemeinsam mit Ihnen festgelegt, sodass alle prüfpflichtigen Betriebsmittel lückenlos erfasst werden. Dazu gehören:

  • Schaltschränke und Steuerungsanlagen

  • maschinengebundene Elektrotechnik

  • elektrische Antriebe und Fördertechnik

  • Ladesäulen

  • ortsfeste Maschinen in der Produktion. 

e-check.nrw – Ein offner Schaltschrank in einer Werkhalle und eine Elektro-Ladestation. Maschinen, Verteiler, E-Mobilität bei einer DGUV V3 Prüfung.

Unterverteilungen und Stromkreise

Unterverteilungen sind das Herzstück der elektrischen Infrastruktur eines Gebäudes. Sie verteilen den Strom auf die einzelnen Stromkreise und beherbergen Sicherungen, Leitungsschutzschalter und Fehlerstromschutzschalter. Mängel an Unterverteilungen können weitreichende Auswirkungen auf die gesamte elektrische Anlage haben. Bei der Prüfung werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Zustand und Funktion von Leitungsschutzschaltern und Sicherungen
  • Korrekte Funktion von Fehlerstromschutzschaltern (RCDs)
  • Ordnungsgemäße Verdrahtung und Kennzeichnung der Stromkreise
  • Zustand der Kabeleinführungen und Abdeckungen
  • Einhaltung der Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme
e-check.nrw.de – Nahansicht in einen geöffneten Sicherungskasten.

Steckdosen, Anschlüsse und feste Installationen

Fest installierte Steckdosen, Anschlüsse und elektrische Einbauten sind in jedem Gebäude vorhanden – und werden im Betriebsalltag intensiv genutzt. Lockere Kontakte, beschädigte Abdeckungen oder fehlerhafte Erdung können dabei zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen. Im Rahmen der Prüfung werden überprüft:

  • Wandsteckdosen, Bodensteckdosen und Deckensteckdosen
  • Fest installierte Geräteanschlussdosen und CEE-Steckvorrichtungen
  • Schalter, Taster und Dimmer
  • Fest installierte Beleuchtungsanlagen und Leuchten
  • Notbeleuchtungen und Sicherheitsleuchten
  • Elektrische Anschlüsse in Sozial- und Sanitärräumen
e-check.nrw.de – Eine Wand mit einer Leiste voller Steckdosen und Schalter.

Elektrische Anlagen in gewerblichen Objekten

Gewerbliche Objekte verfügen häufig über komplexe elektrische Infrastrukturen, die über die Standardinstallation eines Bürogebäudes hinausgehen. Dazu zählen Anlagen in Produktionshallen, Lagerbereichen, Technikräumen und Außenanlagen. Geprüft werden unter anderem:

  • Schaltschränke und Steuerungsanlagen
  • Elektrische Anlagen in Feuchträumen und Außenbereichen
  • Beleuchtungsanlagen in Hallen und Außenbereichen
  • Elektrische Heizungsanlagen und Klimatechnik
  • Aufzugsanlagen und Fördertechnik mit elektrischen Komponenten
  • Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
e-check.nrw.de – Ein Geschäftsgebäude, schräg von vorne.

Ladeinfrastruktur und E-Mobilität

Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen in Unternehmensfuhrparks und auf Betriebsgeländen gewinnt die Prüfung von Ladeinfrastruktur an Bedeutung. Ladesäulen und Wallboxen sind ortsfeste elektrische Anlagen und unterliegen damit ebenfalls der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3.

Da Ladesäulen im Außenbereich oder in Parkhäusern häufig Witterungseinflüssen, Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung ausgesetzt sind, gilt für sie eine verkürzte Prüffrist von 12 Monaten. Diese erhöhte Prüffrequenz trägt dem erhöhten Risiko durch die spezifischen Einsatzbedingungen Rechnung.

Wir prüfen Ladeinfrastruktur für Unternehmen mit einzelnen Wallboxen ebenso wie für Betriebe mit größeren Ladeparks. Die Prüfung wird vollständig dokumentiert und mit einem Prüfprotokoll abgeschlossen, das alle gesetzlichen Nachweispflichten erfüllt.

Im Rahmen der Prüfung werden unter anderem folgende Punkte überprüft:

  • Äußerer Zustand der Ladesäule oder Wallbox auf Beschädigungen und Witterungsschäden
  • Zustand der Kabelverbindungen, Stecker und Ladekabel
  • Ordnungsgemäße Funktion der Schutzeinrichtungen und Fehlerstromschutzschalter
  • Isolationswiderstand und Schutzleiterwiderstand
  • Korrekte Erdung und Potentialausgleich
  • Funktion der Steuerungs- und Kommunikationseinheit
e-check.nrw – Ein Elektriker prüft draußen eine Wallbox für E-Mobilität.

DGUV V3 Prüfung in Ihrer Region

Wir führen DGUV V3 Prüfungen für Unternehmen in der gesamten Bundesrepublik durch. Sprechen Sie uns an – wir prüfen, ob und wann wir einen Termin in Ihrer Nähe einrichten können.

Prüfungen nach Einsatzbereich

Die Anforderungen an eine DGUV V3 Prüfung unterscheiden sich je nach Branche und Einsatzbereich erheblich. Prüffristen, typische Prüfobjekte und die Bedingungen vor Ort variieren stark – ein Bürobetrieb hat andere Anforderungen als eine Produktionshalle oder eine Arztpraxis. Wir kennen die branchenspezifischen Besonderheiten und passen Prüfumfang und Ablauf entsprechend an.

  • e-check.nrw – Ein Grßraumbüro mir mehreren Arbeitsplätzen und Personal-

    Büro und Verwaltung

    In Büros und Verwaltungsgebäuden stehen ortsveränderliche Geräte wie PCs, Drucker und Kaffeemaschinen im Mittelpunkt der Prüfung. Die Prüffristen sind in diesem Bereich in der Regel länger als in anderen Branchen – ortsveränderliche Geräte werden typischerweise alle 24 Monate geprüft, ortsfeste Anlagen alle 48 Monate. Da der laufende Bürobetrieb so wenig wie möglich unterbrochen werden soll, planen wir die Prüfung gezielt in ruhigere Phasen oder Randzeiten – auf Wunsch auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten.

  • e-check.nrw – Eine Werkshalle mit Maschinen links und rechts und einem breiten freien Gang in der Mitte.

    Industrie und Produktion

    In Industrie- und Produktionsbetrieben gelten deutlich kürzere Prüffristen, da elektrische Geräte und Anlagen einer wesentlich höheren mechanischen und thermischen Beanspruchung ausgesetzt sind. Elektrische Handwerkzeuge und Maschinen müssen in diesem Bereich häufig bereits nach 12 Monaten erneut geprüft werden, auf Baustellen sogar alle 3 bis 6 Monate. Hinzu kommen komplexere Prüfobjekte wie Schaltschränke, Steuerungsanlagen und maschinengebundene Elektrotechnik. Wir sind mit den Anforderungen industrieller Umgebungen vertraut und führen Prüfungen auch unter erschwerten Bedingungen sicher und effizient durch.

  • e-check.nrw – Ein medizinisches Labor in dem eine Frau gerade ein Gerät bedient.

    Praxis, Labor und medizinischer Bereich

    Medizinische Einrichtungen, Labore und Praxen stellen besondere Anforderungen an die elektrische Sicherheit. Elektrische Geräte, die in der Nähe von Patienten oder in sensiblen Umgebungen eingesetzt werden, unterliegen strengeren Vorgaben und kürzeren Prüffristen. Neben den allgemeinen Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 sind in diesen Bereichen zusätzliche Normen wie die DIN VDE 0751 für medizinische Elektrogeräte relevant. Wir berücksichtigen die spezifischen Anforderungen dieser Einsatzbereiche und stimmen den Prüfumfang entsprechend ab.

So wählen wir den passenden Prüfumfang

Kein Betrieb gleicht dem anderen – und deshalb gibt es keinen pauschalen Prüfumfang, der für alle Unternehmen passt. Vor jeder Prüfung stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab, welche Geräte und Anlagen geprüft werden sollen, welche Prüffristen für Ihren Betrieb gelten und wie der Ablauf optimal in Ihren Betriebsalltag integriert werden kann.

  • Bei der Festlegung des Prüfumfangs berücksichtigen wir u.a. folgende Faktoren:

    • Art des Betriebs und Branche: Büro, Werkstatt, Produktion, Gesundheitswesen oder Logistik – die Branche bestimmt maßgeblich, welche Geräte geprüft werden müssen und wie häufig
    • Einsatzbedingungen: Geräte in rauen Umgebungen mit hoher mechanischer Belastung, Feuchtigkeit oder Temperaturwechseln erfordern kürzere Prüfintervalle als Geräte in geschützten Büroumgebungen
    • Ergebnisse vorangegangener Prüfungen: Eine niedrige Fehlerquote bei der letzten Prüfung kann eine Verlängerung der Prüffrist rechtfertigen – eine hohe Fehlerquote erfordert eine Verkürzung
    • Gefährdungsbeurteilung: Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für die Festlegung der Prüffristen und des Prüfumfangs
  • e-check.nrw – ein Untersuchungszimmer bei einem Arzt mit einer vielzahl technischer Geräte.
  • e-check.nrw – Eine Prüfplakette für eine bestandene DGUV V§ Prüfung wird fest geklebt.
  • Auf Wunsch unterstützen wir Sie dabei, eine vollständige Inventarliste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel zu erstellen und die passenden Prüffristen für Ihren Betrieb zu ermitteln. So stellen wir sicher, dass keine Prüfpflicht übersehen wird und alle Fristen eingehalten werden.

Weitere Informationen zu Ablauf und Dokumentation

e-check.nrw – Ein orangefarbenes Warndreieck mit dunklem Ausrufungszeichen.

Häufige Fragen zu den zu prüfenden Bereichen

Ja. Neben ortsveränderlichen Geräten müssen auch ortsfeste elektrische Anlagen regelmäßig geprüft werden. Dazu zählen Unterverteilungen, Sicherungskästen, Steckdosen, fest installierte Beleuchtungsanlagen sowie komplexere Anlagen wie Schaltschränke, Steuerungsanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Nein. Die Prüffristen richten sich nach der Art des Betriebsmittels, den Einsatzbedingungen und der Umgebung, in der es betrieben wird. Ein Laptop im Büro wird seltener geprüft als ein Winkelschleifer in der Werkstatt. Wir ermitteln gemeinsam mit Ihnen die passenden Prüffristen für alle Betriebsmittel in Ihrem Betrieb.

Ja. Ladesäulen und Wallboxen sind ortsfeste elektrische Anlagen und unterliegen damit der Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Aufgrund ihrer Exposition gegenüber Witterungseinflüssen und mechanischer Beanspruchung gilt für sie eine Prüffrist von 12 Monaten.

Ja. Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen elektrischen Geräts oder einer neuen Anlage ist eine Erstprüfung vorgeschrieben – unabhängig davon, ob das Betriebsmittel fabrikneu oder gebraucht ist. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Gerät von Anfang an in einem einwandfreien und sicheren Zustand betrieben wird.

Grundsätzlich müssen alle elektrischen Betriebsmittel geprüft werden, die im Betrieb eingesetzt werden. Dazu gehören ortsveränderliche Geräte wie Laptops, Drucker, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel und elektrische Werkzeuge ebenso wie ortsfeste Anlagen wie Unterverteilungen, Steckdosen und fest installierte Maschinen. Ausnahmen gelten nur in wenigen Sonderfällen, die vorab gemeinsam geklärt werden.

Geräte oder Anlagen mit festgestellten Mängeln werden entsprechend gekennzeichnet und dürfen bis zur Behebung des Mangels nicht weiter betrieben werden, sofern von ihnen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht. Auf Wunsch werden alle Mängel in einer detaillierten Mängelliste dokumentiert, die konkrete Handlungsempfehlungen zur Behebung enthält. Nach erfolgter Reparatur oder Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.