Unternehmen und Arbeitgeber
Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland, die elektrische Arbeitsmittel einsetzen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße. Die Pflicht trifft den Einzelunternehmer mit einem Büroarbeitsplatz genauso wie den mittelständischen Produktionsbetrieb oder das große Handelsunternehmen mit mehreren Standorten.
Verantwortlich für die Einhaltung der Prüfpflicht ist in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die Unternehmensleitung. Diese Verantwortung kann zwar an interne oder externe Fachkräfte delegiert werden, die grundsätzliche Haftung verbleibt jedoch beim Unternehmen. Wer die Prüfungen nachweislich nicht durchführt oder die Fristen überschreitet, riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes.










