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Rechte und Pflichten zur DGUV V3 Prüfung

Elektrische Betriebsmittel und Anlagen sicher, dokumentiert und fristgerecht prüfen lassen.

Wer muss eine DGUV V3 Prüfung durchführen lassen?

Unternehmen und Arbeitgeber

Die Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3 gilt für alle Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland, die elektrische Arbeitsmittel einsetzen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße. Die Pflicht trifft den Einzelunternehmer mit einem Büroarbeitsplatz genauso wie den mittelständischen Produktionsbetrieb oder das große Handelsunternehmen mit mehreren Standorten.

Verantwortlich für die Einhaltung der Prüfpflicht ist in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die Unternehmensleitung. Diese Verantwortung kann zwar an interne oder externe Fachkräfte delegiert werden, die grundsätzliche Haftung verbleibt jedoch beim Unternehmen. Wer die Prüfungen nachweislich nicht durchführt oder die Fristen überschreitet, riskiert Bußgelder, Haftungsansprüche und im schlimmsten Fall den Verlust des Versicherungsschutzes.

Was ist die DGUV V3 Prüfung?

Pflichten und Konsequenzen

Die DGUV V3 Prüfung – früher unter dem Namen BGV A3 bekannt – ist die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen in Unternehmen. Sie basiert auf der DGUV Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Geräte und Anlagen in regelmäßigen Abständen auf ihren ordnungsgemäßen und sicheren Zustand prüfen zu lassen. 

Die Vorschrift gilt branchenübergreifend und betrifft Unternehmen jeder Größe – vom kleinen Bürobetrieb bis zum großen Produktionsunternehmen. Grundlage sind neben der DGUV Vorschrift 3 auch die DIN VDE 0701-0702 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die gemeinsam den rechtlichen Rahmen für die elektrische Prüfpflicht in Deutschland bilden. 

Ziel der Prüfung ist es, elektrische Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen, bevor daraus Unfälle, Sachschäden oder Betriebsunterbrechungen entstehen. Gleichzeitig dokumentieren Unternehmen mit einer ordnungsgemäß durchgeführten und protokollierten Prüfung, dass sie ihrer gesetzlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Das schützt nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Unternehmensleitung vor haftungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall.

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Gesetzliche Verpflichtung zur DGUV V3-Prüfung

Die Verpflichtung zur Durchführung von DGUV V3-Prüfungen basiert auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen:

  1. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Dies schließt die regelmäßige Überprüfung elektrischer Betriebsmittel ein, um mögliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
  2. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
    Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert die Anforderungen an die Bereitstellung und Nutzung sicherer Arbeitsmittel. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig geprüft werden, um eine sichere Nutzung zu garantieren.
  3. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und DIN VDE-Normen
    Das Energiewirtschaftsgesetz legt technische Anforderungen an elektrische Anlagen fest. Die DIN VDE-Normen geben detaillierte Anweisungen zur Durchführung von Prüfungen und zur Einhaltung technischer Sicherheitsstandards.
  4. DGUV Vorschrift 3
    Die DGUV Vorschrift 3 definiert spezifische Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen. Sie bietet klare Richtlinien für die Durchführung und Dokumentation der Prüfungen.
  5. Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 BetrSich
    Unternehmen sind verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen, um festzulegen, welche Prüfintervalle für elektrische Anlagen und Betriebsmittel erforderlich sind. Dabei müssen Faktoren wie Umgebungsbedingungen und Nutzungshäufigkeit berücksichtigt werden.

Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämtern kontrolliert. Verstöße können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung der Prüfpflicht

Eine Missachtung der DGUV V3-Prüfungspflichten kann schwerwiegende rechtliche und finanzielle Folgen haben:

 Zivilrechtliche Haftung

Unternehmen können im Schadensfall haftbar gemacht werden:

  • Personenschäden: Kosten für medizinische Behandlungen oder Schmerzensgeld.
  • Sachschäden: Reparaturkosten für beschädigte Maschinen oder Gebäude.
  • Betriebsausfälle: Produktionsstillstände durch defekte Anlagen.

Strafrechtliche Konsequenzen

Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz drohen strafrechtliche Sanktionen:

  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Verletzungen durch mangelhafte Prüfungen.
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB): Todesfälle durch unterlassene Sicherheitsmaßnahmen.
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB): Unterlassene Mängelbeseitigung trotz Kenntnis.

Versicherungsrechtliche Konsequenzen

Versicherer können Leistungen verweigern, wenn Prüfpflichten verletzt wurden:

  • Betriebshaftpflicht-, Unfall- oder Sachversicherungen könnten Ansprüche ablehnen.
  • Die finanziellen Folgen könnten für Unternehmen existenzbedrohend sein.

Sanktionen durch Aufsichtsbehörden

Behörden können Bußgelder verhängen oder gefährliche Anlagen stilllegen. In schweren Fällen droht die Schließung des Betriebs.

Welche Geräte und Anlagen werden geprüft?

  • e-check.nrw – Ortsveränderliche Geräte bei einer DGUV V3 Prüfung. Kabeltrommel, Laptop, kaffeemaschine, Toaster, Bohrmaschine

    Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel

    Als ortsveränderlich gelten alle elektrischen Geräte, die im Betrieb regelmäßig bewegt, umgesteckt oder von einem Ort zum anderen transportiert werden. Diese Gerätegruppe ist besonders prüfintensiv, da sie durch den häufigen Gebrauch einer höheren mechanischen Beanspruchung ausgesetzt ist und entsprechend häufiger Mängel aufweist. Dazu gehören unter anderem:

    • Laptops, Desktop-PCs, Monitore, Drucker und Scanner
    • Telefone, Ladegeräte und weitere IT-Peripheriegeräte
    • Kaffeemaschinen, Wasserkocher und andere Küchengeräte
    • Verlängerungskabel, Steckdosenleisten und Mehrfachstecker
    • Elektrische Handwerkzeuge wie Bohrmaschinen,
    • Winkelschleifer, Sägen und Schleifmaschinen
    • Messgeräte, Prüfgeräte und weitere tragbare Arbeitsmittel
    • Baustellengeräte und mobile Stromverteiler
  • e.check.nrw – Eine Wand mit mehreren Steckdosen und Schaltern. Beispiel für Ortsfeste Anlagen bei der DGUV V3 Prüfung.

    Ortsfeste elektrische Anlagen

    Ortsfeste Anlagen sind dauerhaft installierte elektrische Einrichtungen, die nicht ohne erheblichen Aufwand bewegt oder verändert werden können. Obwohl sie im Betriebsalltag weniger auffällig sind als mobile Geräte, stellen sie bei mangelhaftem Zustand ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Zur Prüfung ortsfester Anlagen zählen:

    • Unterverteilungen, Sicherungskästen und Hauptverteiler
      Steckdosen, Lichtschalter und fest installierte elektrische Anschlüsse
    • Elektrische Beleuchtungsanlagen, Notbeleuchtungen und Sicherheitsleuchten
    • Fest installierte Heizungsanlagen, Klimaanlagen und Lüftungsanlagen mit elektrischen Komponenten
    • Elektrische Anlagen in Sozialräumen, Sanitärbereichen und Technikräumen
  • e-check.nrw – Ein offner Schaltschrank in einer Werkhalle und eine Elektro-Ladestation. Maschinen, Verteiler, E-Mobilität bei einer DGUV V3 Prüfung.

    Maschinen, Verteiler, E-Mobilität und weitere Prüfumfänge

    Neben Standardgeräten und -anlagen umfasst die DGUV V3 Prüfung auch komplexere elektrische Einrichtungen. Dazu gehören Schaltschränke und Steuerungsanlagen, maschinengebundene Elektrotechnik, elektrische Antriebe und Fördertechnik, Ladesäulen sowie ortsfeste Maschinen in der Produktion. Der genaue Prüfumfang wird vorab gemeinsam mit Ihnen festgelegt, sodass alle prüfpflichtigen Betriebsmittel lückenlos erfasst werden.

Ziele der DGUV V3 Prüfung

  • Arbeitssicherheit erhöhen

    Defekte Kabel, beschädigte Gehäuse, fehlerhafte Isolierungen oder überlastete Steckdosen sind häufige Ursachen für Stromunfälle am Arbeitsplatz. Elektrische Unfälle können schwerwiegende Folgen haben – von Verbrennungen und Stromschlägen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Die regelmäßige Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 stellt sicher, dass solche Mängel frühzeitig erkannt und behoben werden, bevor ein Schaden entsteht. Sie schützen damit nicht nur Ihre Mitarbeiter, sondern auch Dritte, die sich in Ihrem Betrieb aufhalten.

  • Risiken und Ausfälle reduzieren

    Elektrische Defekte gefährden nicht nur Menschen, sie können auch erhebliche Sachschäden verursachen. Kurzschlüsse, Überhitzungen und Isolationsfehler sind häufige Auslöser von Bränden in gewerblichen Gebäuden. Hinzu kommen ungeplante Betriebsunterbrechungen durch defekte Maschinen oder ausgefallene Anlagen, die zu Produktionsausfällen und Umsatzverlusten führen. Durch regelmäßige Prüfungen werden solche Risiken frühzeitig erkannt und deutlich reduziert – das schützt Ihren Betrieb und Ihre Infrastruktur.

  • Nachweispflichten erfüllen

    Im Falle eines Arbeitsunfalls, einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft oder eines Versicherungsschadens müssen Unternehmen nachweisen können, dass ihre elektrischen Betriebsmittel und Anlagen ordnungsgemäß und fristgerecht geprüft wurden. Fehlen diese Nachweise, drohen empfindliche Konsequenzen: von Bußgeldern und Haftungsansprüchen bis hin zur Ablehnung von Versicherungsleistungen. Unsere vollständigen Prüfprotokolle und Prüfplaketten dienen als rechtssicherer Nachweis, der im Bedarfsfall jederzeit vorgelegt werden kann.

So läuft die DGUV V3 Prüfung ab

Schritt 0: Die Vorbereitung

Eine strukturierte Vorbereitung ist die Grundlage für eine reibungslose Prüfung. Vor dem eigentlichen Prüftermin stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab, welche Geräte und Anlagen geprüft werden sollen, wie viel Zeit dafür eingeplant werden muss und wie der Ablauf optimal in Ihren Betriebsalltag integriert werden kann. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Erstellung einer vollständigen Inventarliste aller prüfpflichtigen Betriebsmittel. So stellen wir sicher, dass kein Gerät und keine Anlage übersehen wird und die Prüfung effizient und zügig durchgeführt werden kann.

Die Prüfungen im Einzelnen

Sichtprüfung

Am Beginn jeder Prüfung steht die visuelle Kontrolle. Alle sichtbaren Teile des Geräts oder der Anlage werden sorgfältig auf äußere Schäden untersucht. Dabei achten wir auf beschädigte oder gequetschte Kabel, gerissene oder verformte Gehäuse, unsachgemäße Reparaturen, fehlende Schutzabdeckungen, lose Stecker oder Anschlüsse sowie fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen. Bereits bei der Sichtprüfung erkannte Mängel werden sofort erfasst, bewertet und im Prüfprotokoll dokumentiert. In vielen Fällen lassen sich sicherheitsrelevante Defekte schon an dieser Stelle eindeutig identifizieren.

e-check.nrw – Ein beschädigtes kabel an einem Elektrogerät. Sichtprüfung bei einer Prüfung nach DGUV V3.

Messprüfung

Im nächsten Schritt folgen die messtechnischen Überprüfungen. Mit professionellen Prüfgeräten werden die elektrischen Kenngrößen des Betriebsmittels gemessen und mit den zulässigen Grenzwerten verglichen. Im Einzelnen werden dabei folgende Messungen durchgeführt:

  • Schutzleiterwiderstand: Überprüfung, ob der Schutzleiter ordnungsgemäß angeschlossen ist und einen ausreichend niedrigen Widerstandswert aufweist
  • Isolationswiderstand: Kontrolle der Isolierung zwischen spannungsführenden Teilen und dem Gehäuse, um Leckströme und Isolationsfehler zu erkennen
  • Ableitstrom und Berührungsstrom: Messung unerwünschter Ströme, die im Fehlerfall zu einer Gefährdung von Personen führen können

Alle Messwerte werden vollständig und nachvollziehbar im Prüfprotokoll dokumentiert.

e-check.nrw – Ein Elektroprüfgerät bei der Messprüfung nach DGUV V3.

Funktionsprüfung

Nach der messtechnischen Überprüfung folgt die Funktionsprüfung. Dabei wird das Gerät oder die Anlage unter realen Betriebsbedingungen in Betrieb genommen und auf seine ordnungsgemäße Funktion hin überprüft. Besonderes Augenmerk gilt dabei den Schutzeinrichtungen: Fehlerstromschutzschalter werden auf ihre korrekte Auslösung getestet, Not-Aus-Einrichtungen werden überprüft und sicherheitsrelevante Funktionen werden bewertet. Eventuelle Auffälligkeiten im Betriebsverhalten werden dokumentiert und fließen in die Gesamtbewertung des Betriebsmittels ein.

e-check.nrw – Ein Elektriker schaltet eine Sicherung in einem Sicherungsschrank wieder ein. Funktionsprüfung bei einer Prüfung nach DGUV V3.

Dokumentation und Kennzeichnung

Den Abschluss jeder Prüfung bildet die vollständige Dokumentation der Ergebnisse. Alle Prüfschritte, Messwerte und Bewertungen werden in einem strukturierten Prüfprotokoll zusammengefasst. Geprüfte Geräte und Anlagen erhalten eine gut sichtbare Prüfplakette mit dem Prüfdatum und dem Datum der nächsten fälligen Prüfung. Geräte mit festgestellten Mängeln werden entsprechend gekennzeichnet und mit einer konkreten Handlungsempfehlung versehen. So behalten Sie jederzeit den Überblick über den Prüfstatus aller Betriebsmittel in Ihrem Unternehmen.

e-check.nrw – Ein Elektriker klebt eine Plakette auf ein Elektro-Kleingerät. Dokumentation und Kennzeichnung bei einer Prüfung nach DGUV V3.

Welche Unterlagen Sie nach der Prüfung erhalten

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie von uns vollständige und rechtssichere Prüfunterlagen. Die Dokumentation ist so aufgebaut, dass sie bei Betriebsprüfungen, im Schadensfall oder auf Anfrage der Berufsgenossenschaft als vollständiger und rechtssicherer Nachweis dient. Sie müssen im Ernstfall nicht suchen oder erklären – alle relevanten Informationen sind strukturiert, nachvollziehbar und auf Anhieb verwendbar. Darüber hinaus weisen wir Sie in den Unterlagen ausdrücklich auf alle Betriebsmittel hin, bei denen in absehbarer Zeit die nächste Prüfung fällig wird. So behalten Sie den Überblick über Ihren gesamten Prüfzyklus und können Folgeprüfungen rechtzeitig einplanen – ohne dass eine Frist unbemerkt überschritten wird.

  • Mängelliste

    Detaillierte Beschreibung aller festgestellten Mängel mit Fotos – auf Wunsch, Risikoeinschätzung und konkreten Handlungsempfehlungen zur Behebung

    mehr zur Mängelliste
  • Prüfprotokoll

    Vollständige Auflistung aller geprüften Geräte und Anlagen mit Inventarnummer, Bezeichnung, Standort, Prüfdatum, durchgeführten Messungen, Messwerten und abschließender Bewertung

    mehr zum Prüfprotokoll
  • e-check.nrw – Der Prüfbericht einer DGVUV V3 Prüfung auf einem Klemmbrett.
  • e-check.nrw – Ein Elektriker klebt eine Prüfplakette nach bestandener DGUV V3 Prüfung auf ein Gerät. daneben liegt der entsprechende prüfbericht.
  • Prüfplaketten

    Kennzeichnung aller geprüften Betriebsmittel mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin für eine schnelle visuelle Kontrolle im Alltag

    zu den Prüfplaketten
  • Digitale Bereitstellung

    Alle Unterlagen werden Ihnen als strukturierte PDF-Dokumente digital zur Verfügung gestellt – für eine einfache Archivierung und schnellen Zugriff im Bedarfsfall

    mehr zu den PDFs

Prüffristen und Wieder­holungs­prüfungen

Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach der Art des Betriebsmittels, den jeweiligen Einsatzbedingungen und der Umgebung, in der es betrieben wird. Grundlage für die Festlegung der Prüffristen ist die betriebliche Gefährdungsbeurteilung, die der Arbeitgeber für seinen Betrieb erstellen muss. Als Orientierung dienen die Richtwerte der DGUV Vorschrift 3, die je nach Einsatzbereich unterschiedliche Intervalle vorgeben.

Ein wichtiger Faktor bei der Anpassung von Prüffristen ist die Fehlerquote der vorangegangenen Prüfung. Liegt die Quote der beanstandeten Geräte unter zwei Prozent, kann die Prüffrist in vielen Fällen verlängert werden. Werden hingegen häufig Mängel festgestellt, ist eine Verkürzung der Frist angezeigt.

Unabhängig von den wiederkehrenden Prüfintervallen ist eine Erstprüfung vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen Geräts oder einer neuen Anlage immer vorgeschrieben. Gleiches gilt nach einer Instandsetzung, Reparatur oder wesentlichen Änderung eines Betriebsmittels – auch dann muss vor der erneuten Inbetriebnahme eine Prüfung durchgeführt werden.

Wir unterstützen Sie dabei, die für Ihren Betrieb geltenden Prüffristen zu ermitteln und erinnern Sie auf Wunsch rechtzeitig an anstehende Wiederholungsprüfungen – damit keine Frist versäumt wird.

Als Richtwerte gelten folgende Prüfintervalle:

Ortsveränderlich

Büros und Verwaltungen

Prüffrist

spätestens alle 24 Monate

Ortsveränderlich

Baustellen

Prüffrist

spätestens alle 3–6 Monate

Ortsveränderlich

Werkstätten und Produktion

Prüffrist

spätestens alle 12 Monate

Ortsveränderlich

Feuchträume und Risikobereiche

Prüffrist

spätestens alle 6–12 Monate

Ortsfeste Anlagen

Standardbetriebe

Prüffrist

spätestens alle 48 Monate

Ortsfeste Anlagen

E-Mobilität / Ladesäulen

Prüffrist

spätestens alle 12 Monate

Weitere Informationen zu Ablauf und Dokumentation

e-check.nrw – Ein orangefarbenes Warndreieck mit dunklem Ausrufungszeichen.

Häufige Fragen zur DGUV V3 Prüfung

Die Anfrage ist unkompliziert. Teilen Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch mit, um welche Art von Betrieb es sich handelt, wie viele Geräte oder Anlagen geprüft werden sollen und in welchem Zeitraum die Prüfung stattfinden soll. Wir melden uns zeitnah mit einem konkreten Angebot.

Ja. Vor der ersten Inbetriebnahme eines neuen elektrischen Geräts oder einer neuen Anlage ist eine Erstprüfung vorgeschrieben – unabhängig davon, ob das Betriebsmittel fabrikneu oder gebraucht ist. Diese Prüfung stellt sicher, dass das Gerät von Anfang an in einem einwandfreien und sicheren Zustand betrieben wird.

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass Prüfprotokolle mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden müssen. In der Praxis empfiehlt es sich jedoch, alle Prüfunterlagen dauerhaft zu archivieren – insbesondere im Hinblick auf mögliche Haftungsansprüche oder Betriebsprüfungen, bei denen auch ältere Nachweise verlangt werden können.

In den meisten Fällen nicht. Wir planen den Prüfablauf so, dass er so wenig wie möglich in den laufenden Betrieb eingreift. Je nach Umfang der Prüfung und den örtlichen Gegebenheiten kann es jedoch erforderlich sein, einzelne Geräte kurzzeitig vom Netz zu nehmen oder bestimmte Bereiche für die Dauer der Messung kurz zu unterbrechen. Dies stimmen wir vorab gemeinsam mit Ihnen ab.

Geräte oder Anlagen mit festgestellten Mängeln werden entsprechend gekennzeichnet und dürfen bis zur Behebung des Mangels nicht weiter betrieben werden, sofern von ihnen eine unmittelbare Gefährdung ausgeht. Auf Wunsch werden alle Mängel in einer detaillierten Mängelliste dokumentiert, die konkrete Handlungsempfehlungen zur Behebung enthält. Nach erfolgter Reparatur oder Instandsetzung ist eine erneute Prüfung vor der Wiederinbetriebnahme erforderlich.

BGV A3 ist die ältere Bezeichnung derselben Vorschrift. Im Zuge der Neustrukturierung des DGUV-Regelwerks wurde sie in DGUV Vorschrift 3 umbenannt. Die inhaltlichen Anforderungen an die Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen sind dabei weitgehend identisch geblieben. In der Praxis werden beide Bezeichnungen nach wie vor verwendet und meinen dasselbe.

Ja, die Prüfpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie gilt für alle Unternehmen und Arbeitgeber in Deutschland, die elektrische Arbeitsmittel einsetzen – unabhängig von Branche, Rechtsform oder Betriebsgröße. Vom Einzelunternehmer im Büro bis zum großen Produktionsbetrieb: Sobald elektrische Geräte oder Anlagen im Betrieb genutzt werden, besteht die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung. Wer der Prüfpflicht nicht nachkommt, riskiert Bußgelder durch die Berufsgenossenschaft, haftet im Schadensfall persönlich und muss im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Versicherungsschutzes rechnen. Darüber hinaus können bei Arbeitsunfällen strafrechtliche Konsequenzen für die Unternehmensleitung folgen, wenn nachgewiesen wird, dass die Prüfpflichten nicht eingehalten wurden.