
Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Was genau gehört dazu?
Eine Erläuterung dazu findet sich in der DIN VDE 0100-200:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel "sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen. Hinweis: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel."
Einfacher ausgedrückt fasst dieser Begriff alle Elektrogeräte zusammen, die man am Arbeitsplatz (Büro, Großküche, Arztpraxis, Hotel usw.) regelmäßig im Einsatz hat: Computer, Fernseher, Staubsauger, Ladegeräte, Reinigungsmaschinen ...
Warum muss geprüft werden?
Die Vorschrift dazu findet sich in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dort wird jeder Arbeitgeber aufgefordert, die in seinem Betrieb verwendeten Arbeitsmittel vor Ingebrauchnahme entweder selbst zu überprüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, sofern ihm selber die Fachkunde fehlt. Denn: "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden." Schlussendlich ist der Unternehmer verantwortlich, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden.
Wie oft muss geprüft werden?
Richtwerte dazu kann man den Publikationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entnehmen. So können die Geräte, je nach Umgebung und Anwendungsart, einer Prüffrist von 3 bis 24 Monaten unterliegen. In aller Regel wird man in einer Büroumgebung eine Frist von 24 Monaten erwarten. Auf einer Baustelle werden Geräte maximal auf 6 Monate geprüft.
Wie wird geprüft?
Die Prüfvorgaben finden sich in der DIN VDE 0701 (DIN EN 50678) und DIN VDE 0702 (DIN EN 50699). Jeweils abhängig davon, ob ein Neugerät zur Prüfung ansteht, oder ob das bereits in Gebrauch befindliche Betriebsmittel zur Wiederholungsprüfung angemeldet wurde. Unser:e Prüftechniker:in wählt die entsprechende Norm aus und prüft nach den gültigen Vorgaben.