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Die Prüfung
ortsfester Anlagen 
Was genau gehört dazu?

 

Die genauen Definitionen finden sich in der Vorschrift 3 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter § 5 „Prüfungen“:

 

„Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können.“ Dazu gehören auch „Stationäre Anlagen“ und „Nichtstationäre Anlagen“.

 

Einfacher ausgedrückt zählen hierzu alle am Arbeitsplatz fest montierten Betriebsmittel: Unterverteilungen (UV), Niederspannungshauptverteilungen (NSHV), Steckdosen, fest montierte Beleuchtungsteile und Potentialausgleichsleiter. Aber auch Lüftungsanlagen und ggf. Brandmelde- und Entrauchungsanlagen.

 

Warum muss geprüft werden?

 

Die Vorschrift dazu findet sich in der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 Abs. 3 Betriebssicherheitsverordnung). Dort wird jeder Arbeitgeber aufgefordert, die in seinem Betrieb verwendeten Arbeitsmittel vor Ingebrauchnahme entweder selbst zu überprüfen oder sich fachkundig beraten zu lassen, sofern ihm selber die Fachkunde fehlt. Denn: "Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden." Schlussendlich ist der Unternehmer verantwortlich, dass elektrische Gefährdungen ausgeschlossen oder hinreichend begrenzt werden.

Und nach DGUV Vorschrift 3 § 4 (2) müssen sich „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (...) in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten.“ Auch dafür hat, nach DGUV Vorschrift 3 § 4 (1), der Unternehmer „zu sorgen“.

 

Wie oft muss geprüft werden?

 

Die DGUV V3 enthält in § 5 Forderungen für Prüffristen. Elektrische Anlagen und Betriebsmittel können unter normalen Umständen auf 4 Jahre geprüft werden. Sonderformen finden sich in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700). Diese Normen befassen sich mit besonderen Anforderungen an elektrische Anlagen für genau beschriebene Bereiche (z.B. Schwimmbäder, Kabinen mit Saunaheizungen, Campingplätze und Baustellen). Dort wird die Prüffrist in aller Regel auf maximal 12 Monate festgelegt.

 

Wie wird geprüft?

 

Grundlage der Prüfung ist die DIN VDE 0105-100. Demnach wird die komplette Anlage zuerst einer Sichtprüfung unterzogen. Die Erfahrung zeigt, dass bei der Sichtprüfung die weitaus meisten Fehler entdeckt werden. Daher wird dieser Teil der Prüfung auch zeitlich einen großen Stellenwert einnehmen. Bei dieser Sichtprüfung bekommt der:die Techniker:in schon eine erste Idee von der Arbeitsweise der Anlage (z.B. RCD-Absicherung an den Steckdosen oder „klassische Nullung“) und vom allgemeinen Wartungszustand (ist eine Dokumentation vorhanden, wurde sie handschriftlich verändert, ist sie übereinstimmend mit der Anlage oder fehlt sie ganz..?).

 

Erst danach wird der:die Techniker:in die vorhandene prüfbare Anlage im Messgerät aufbauen, die messtechnischen Prüfungen durchführen und komponentenbezogen speichern. So ist später genau nachweisbar, an welcher Steckdose oder an welchem Automaten welche Spannung aufgetreten ist, oder ob der Widerstand des Schutzleiters noch im erwartbaren und freigegebenen Bereich liegt.

 

Jeder vorgefunden Mangel wird fototechnisch dokumentiert und ist Teil des Prüfprotokolls, welches für jede Anlage separat erstellt wird.

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