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Die Prüfung von
Maschinen 
Was genau gehört dazu?

Bei einer Maschinen- und Anlagenprüfung ist die DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1) zu beachten. Diese harmonisierte europäische Norm enthält alle Anforderungen für die Prüfungen von elektrischen, elektronischen und programmierbaren elektronischen Ausrüstungen für Maschinen. Gültig ist sie für elektronische Ausrüstungen und Systeme, die während des Arbeitens nicht von Hand getragen werden und die mit bis zu 1.000 Volt Wechselspannung oder bis 1.500 Volt Gleichspannung betrieben werden.

 

Wann muss geprüft werden?

Der Prüfzeitpunkt hängt davon ab, ob die Maschine in der Zwischenzeit ausschließlich nach den normativen Vorgaben des Herstellers betrieben wurde, oder ob Änderungen vorgenommen wurden. Bei normalem Betrieb ist die auf den vorhandenen Prüfprotokollen und Aufklebern vorgegebene Prüffrist ausreichend und einzuhalten.

Falls Ihre Maschinen noch nicht geprüft wurden, sollten Sie sich zeitnah mit uns in Verbindung setzen, um einen kurzfristigen Prüftermin zu vereinbaren.

Falls Änderungen an der Maschine vorgenommen wurden, darf sie so lange nicht betrieben werden, bis eine Prüfung und eine sich daran anschließende Freigabe erfolgt ist. Verantwortlich für die Prüfung oder für die Beauftragung einer solchen ist immer die Person, die die Änderungen an der Maschine vorgenommen hat.

Wie oft muss geprüft werden?

Diese Frage lässt sich nicht so leicht beantworten. Es wird hierbei immer auf die Art der Maschine ankommen, auf die Beanspruchung während des Betriebes und nicht zuletzt auf die äußeren Einwirkungen durch z.B. Flüssigkeiten, Staub etc. Unsere Prüftechniker:innen werden Ihre Maschinen und Anlagen in Augenschein nehmen und Sie vor Ort zur Prüfhäufigkeit beraten.

Wie wird geprüft?

 

Teilgrundlage ist auch hier die DIN VDE 0113-1 (DIN EN 60204-1).  Wichtige Punkte hierbei sind:

 

Sichtkontrolle

Messung des Isolationswiderstandes

Kontrolle der Not-Aus-Funktionen

Spannungsprüfung mit Restspannung

Automatische Abschaltung

Funktionsprüfung

 

Allerdings findet sich in „DIN EN 60204-1 Anmerkung 1“ die Aussage, dass vorliegende DIN nicht beabsichtigt, die technische Entwicklung zu begrenzen oder zu verhindern. Außerdem endet Abschnitt 1 mit der Erwähnung, dass die Norm nicht alle Anforderungen (z.B. Schutzeinrichtungen, Verriegelungen etc.) berücksichtigt, die notwendig sind oder von anderen Normen und Vorschriften zwingend gefordert werden, um Personen vor anderen als elektrischen Gefährdungen zu schützen. Es wird also weiterhin die volle Aufmerksamkeit der Prüfer:innen gefordert sein, weitere Gefahrenpotentiale zu erkennen und zu benennen.

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