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Was ist DGUV V3 ?
Dahinter verbirgt sich die "Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 3". Sie ist der aktuell gültige Nachfolger der BGV A3 "Berufsgenossenschaftliche Vorschrift A3".
Beide Vorschriften besagen, dass jede:r Unternehmer:in (Freiberufler:in, Einzelunternehmer:in...) dafür zu sorgen hat, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Zeitabständen von Elektrofachkräften (oder unter deren Aufsicht) überprüft werden.
Zu den elektrischen Anlagen zählen Sicherungskästen und Unterverteilungen, aber auch jede Deckenlampe und vor Ort befindliche Steckdose.
Betriebsmittel sind, kurz gesagt, alle Elektrogeräte, die mit einem Stecker ans Stromnetz angeschlossen werden können.


Wie oft wird geprüft?
Die Prüfzyklen variieren je nach Geräteart und Umgebungsbedingungen. Ein elektrisch betriebener Bohrhammer auf einer Baustelle wird sicher nach 3 Monaten erneut geprüft werden müssen. Eine Unterverteilung auf einer Büroetage kann in aller Regel auf 48 Monate geprüft werden.
Warum wird geprüft?
Die regelmäßig wiederkehrenden Prüfungen wurden eingeführt, als die Zahl der Arbeitsunfälle durch nicht verkehrssichere Elektrogeräte zunahm. Durch die Prüfungen nach DIN VDE soll sichergestellt werden, dass Arbeitsunfälle, die durch Elektrogeräte ausgelöst werden, vermieden werden.
Für Sie als Arbeitgeber:in bedeutet das: Bei einem Unfall mit einem Elektrogerät werden Berufsgenossenschaften und Versicherungen einen Nachweis über regelmäßig erfolgte Prüfungen einfordern (Prüfprotokoll). Bei fehlenden Nachweisen oder überschrittenen Prüfzyklen verweigern z.B. Sachversicherer in aller Regel die Haftung.


Ist die Prüfung Pflicht?
Ganz kurz: Ja! Die Betriebssicherheitsverordnung schreibt das verpflichtend vor. Jedes Unternehmen in Deutschland muss prüfen lassen. Hotels, Arztpraxen, Freiberufler, Friseursalons. Streng genommen können auch Privatleute darunter fallen, wenn z.B. regelmäßig der Pflegedienst ins Haus kommt, greift die Betriebssicherheitsverordnung.