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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-check.nrw

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma e-check.nrw (im Folgenden „e-check.nrw“ genannt) für Prüfungstätigkeiten sowie individuell vereinbarte Dienstleistungen zwischen e-check.nrw und deren Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.)

 

1. Allgemeines

 

1.1     Vorbemerkungen

 

e-check.nrw ist speziell in den Bereichen des Prüfservice sowie des Elektroprüfservice gemäß DGUV (vormals DGUV V3), UVV und BGV-Dienstleistungen, Elektroprüfungen nach DGUV V3 (ehemals BGV A3), tätig. Dazu gehören u.A.: ortsveränderliche Betriebsmittel, ortsfeste Betriebsmittel, Maschinen, Prüfungen von medizinischen Geräten im Bereich der ortsveränderlichen Betriebsmittel.

 

1.2     Nebenabreden

 

Nebenabreden oder sonstige Zusagen von Mitarbeitern von e-check.nrw sind nur dann bindend, wenn sie von e-check.nrw ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für Abwandlungen dieser Klauseln.

 

1.3     Anpassungen

 

Sollten aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Richtlinien/Normen einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam werden, behält sich e-check.nrw das Recht vor, die unzulässig oder unwirksam gewordenen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen oder durch sonstige Auflagen geänderten Regelungen anzupassen.

 

1.4     Abtretungen

 

e-check.nrw ist berechtigt, die Ansprüche aus den Geschäftsverbindungen abzutreten.

 

1.5     Abweichende Geschäftsbedingungen

 

Widersprechen sich die AGB von e-check.nrw und die AGB des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden. Sämtliche mit e-check.nrw geschlossenen Verträge liegen den aufgeführten Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der schriftlichen Beauftragung oder Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichende AGB, die vom Auftraggeber gestellt werden, sind ebenso wirkungslos, solange nicht zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich deren Geltung vereinbart worden ist.

 

2. Geltungsbereich

 

2.1 Rechtsgeschäfte

 

Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlich-rechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs. 1, BGB sowie Unternehmen. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, den Kundenstatus zu überprüfen (Schufa-Auskunft, Prüfung der Gewerbescheine o.ä.).

 

3. Angebotsmodalitäten

 

3.1     Ausführungsbedingungen

 

Bei der Angebotserstellung wird die kalkulatorische Grundlage daraus gebildet, dass die Arbeiten beim Kunden störungsfrei durchgeführt werden können. Ferner müssen die Betriebsmittel bereitstehen, zugänglich und ohne Steighilfe zu erreichen sein, (= Arbeitshöhe max. 2.00 m). Prüflinge in größerer Höhe können nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung geprüft werden. Das Angebot, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, basiert auf der Informationsgrundlage des Kunden hinsichtlich der Stückzahl und Art der Prüflinge. Die Leistungsabrechnung erfolgt nach tatsächlich geprüfter Stückzahl. Sonderkosten wie Hotelübernachtungen, Anfahrten etc. werden nicht berechnet. Die Prüfdokumentation erhält der Kunde nach Abschluss aller Prüfungsarbeiten auf elektronischem Weg. Eine Gefährdungsbeurteilung jedes Prüflings wird immer von den Technikern der Firma e-check.nrw durchgeführt.

 

4. Vertragsschluss

 

4.1 Vertragspartner

 

Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist e-check.nrw.

 

4.2     Angebot und Annahme

 

Ein Vertrag mit e-check.nrw kommt durch ein Angebot, Angebotsannahme bzw. Beauftragung sowie der schriftlichen Willenserklärung der jeweiligen Parteien zustande. Die Annahme eines Angebots durch e-check.nrw kann entweder schriftlich (bspw. durch Auftragsbestätigungen oder kundenseitige Bestellungen) oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden. Wird ein Angebot seitens e-check.nrw ohne definierte Angebotsbindungsdauer abgegeben, so gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen ab Eingang beim Kunden. Wenn Aufträge beim Kunden abgewickelt wurden, so darf e-check.nrw den Auftraggeber als Referenz angeben.

 

4.3 Dokumentationen und Unterlagen

 

Überlässt e-check.nrw dem Kunden Angebotsunterlagen, Informationsmaterial, sonstige Produktbeschreibungen o. ä., stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar. Alle Unterlagen, die nicht der allgemeinen Informationspflicht dienen oder offensichtlich werblicher Natur sind, müssen vom Kunden vertraulich behandelt werden, insbesondere wenn sie Stückzahlen, Summen für Tagessätze o.ä. enthalten, aus welchen Konkurrenzunternehmen die kalkulatorischen Überlegungen der Firma e-check.nrw ableiten können.

 

5. Zahlungsmodalitäten

 

5.1 Preisgestaltung

 

Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben. Der Abzug von Skonto bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung. Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch e-check.nrw erforderlich. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt das Zahlungsziel von 10 Tagen netto ohne Abzug.

 

5.2 Rechnungsstellung

 

Rechnungsbeanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt.

Nur mit Ansprüchen des Kunden, die von e-check.nrw nicht bestritten wurden, die entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind, ist eine Aufrechnung gegen Forderungen zulässig. Mit allen anderen Ansprüchen ist sie unzulässig.

Teilrechnungen, Abschlagszahlungen sowie angemessene Kostenvorschüsse können von e-check.nrw gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht zwingend als solche tituliert sein. Der Erhalt einer von e-check.nrw gestellten Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass e-check.nrw alle Leistungen vollumfänglich erbracht hat. Gewöhnlich wird e-check.nrw Teilleistungen wöchentlich auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung stellen.

 

5.2.1     Leistungszeiten

 

e-check.nrw wird immer bemüht sein, dem Kunden insofern entgegenzukommen, das der betriebliche Ablauf durch die Prüfungen nicht oder nur in dem Maße gestört wird, dass es vom Kunden vertretbar ist. Daher können Prüfungen nach vorheriger Absprache und schriftlicher Festlegung auch an den Wochenenden und in Nachtschichten durchgeführt werden. Sofern nicht vertraglich oder schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet der Kunde von e-check.nrw, dass die Mitarbeiter von e-check.nrw ihre Prüfdienstleistung in mindestens acht Arbeitsstunden in der Zeit von 6.00 Uhr – 18.00 Uhr beim Kunden erbringen können.

5.3     Schadensersatz

Während der vereinbarten Arbeitszeit müssen beim Kunden Zugänge zu Räumen, Betriebsgeländen, Anlagen oder Maschinen, etc. ermöglicht sein. Wird die oben genannte Tagesprüfzeit vom Kunden nicht gewährleistet und sind die Mitarbeiter von e-check.nrw deshalb ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, fällt pro Arbeitstag und pro Servicetechniker eine Ausfallpauschale in Höhe von 635 EUR an.

Ergeben sich für e-check.nrw bzw. die Mitarbeiter von e-check.nrw Wartezeiten (beispielweise, wenn die zu prüfenden Betriebsmittel noch in Benutzung sind und sich hierdurch eine Verzögerung der Prüfleistung ergibt) oder Regiezeiten (beispielweise durch vom Kunden verlangte Sicherheitsunterweisungen, Schulungen, etc.) fallen diese Regie- bzw. Wartezeiten nicht in den Verantwortungsbereich von e-check.nrw. Solche Zeiten werden zusätzlich zu den Prüfkosten je angefallene Stunde mit 83,00 EUR berechnet, sofern es aus dem jeweiligen vorliegenden Angebot hierfür keine gesonderte Regelung gibt.

Wird nach Vertragsschließung erkennbar, dass der Anspruch auf Vergütung von e-check.nrw anhand mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (beispielweise Insolvenzverfahren), so ist e-check.nrw nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag oder dessen fristloser Kündigung nach (§321 BGB) berechtigt.

 

5.5     Vollmachten

 

Handelsvertreter sind von e-check.nrw berechtigt Aufträge von Kunden entgegenzunehmen – nicht jedoch Bezahlungen in jedweder Form.

 

6. Haftung

 

6.1 Haftung

 

e-check.nrw haftet für verursachte Schäden bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, auch bei deren Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens. Sollten Sach- und Vermögensschäden aufgrund fahrlässiger Handlungsweise entstehen, haftet e-check.nrw sowie deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Die Haftung von e-check.nrw ist im Übrigen ausgeschlossen.

Wesentliche Vertragspflichten, sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, wenn deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

7. Datenschutz/Geheimhaltung/Urheberrecht

 

7.1     Urheberrecht

 

An Visualisierungen, Kostenvoranschlägen oder etwaigen anderen Materialien, Dokumenten und Unterlagen, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich e-check.nrw ihre Eigentums- und Urheberrechte uneingeschränkt vor. Die von e-check.nrw zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw. Zustimmung durch e-check.nrw an Dritte weitergegeben werden. Sollten Aufträge mit e-check.nrw und dem Kunden nicht geschlossen werden, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von e-check.nrw unverzüglich und vollständig an e-check.nrw zurückzugeben.

 

7.2     Datenschutz

 

Von Unterlagen, welche an e-check.nrw zur Durch- und Einsicht übermittelt werden, und die für die Durchführung der von e-check.nrw zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen von Bedeutung sind, darf e-check.nrw Abschriften für die unternehmensinternen Akten erstellen und diese archivieren.

 

8. Gerichtsstand

 

8.1     Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist ausschließlich Köln/Nordrhein-Westfalen.

 

8.2     Anzuwendendes Recht

 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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